Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) bietet für Sie folgende Vorteile:
Verbesserte Absicherung
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann für sein Handeln verantwortlich gemacht werden. Das unterscheidet ihn vom internen Datenschutzbeauftragten, für den in Haftungsfragen die sog. „betriebliche Veranlassung“ gilt;
Fachkunde
Ich bin, schon aus Wettbewerbsgründen, immer „up to date“ und bilde mich konsequent und kontinuierlich weiter fachbezogen weiter. Bei einem internen DSB kommen hierfür zusätzliche Kosten auf das Unternehmen zu;
Übergreifende Kenntnisse und Erfahrungen
Durch die vielfältigen hauptberuflichen Tätigkeiten in vielen Unternehmen und Branchen entstehen vielfache Synergien - von der Verschlankung der notwendigen Prozesse bis zur optimierten Nutzung sauberer Daten;
Vermeidung von Interessenskonflikten
Als externer DSB kann ich die Aufgaben unbefangen und neutral innerhalb Ihrer Organisation erfüllen - es gibt keine innerbetrieblichen Interessenskonflikte;
Wegfall des Kündigungsschutzes
Im Unterschied zum internen DSB hat der externe DSB keinen Kündigungsschutz. Ich vereinbare mit Ihnen klare Vertragslaufzeiten;
Transparenter Kostenfaktor
Während der interne DSB in seiner Zeiteinteilung weder frei noch weisungsungebunden ist, schließen Unternehmen und der externe DSB einen transparenten und berechenbaren Vertrag über Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Kosten;